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Häufig gestellte Fragen & Antworten

Über das Produkt

Wir können für alle privat oder gewerblich genutzten Fahrräder, E-Bikes, Pedelec, S-Pedelecs, Lastenräder, Liegeräder oder Rikschas eine Absicherung anbieten.

Bei dem Kauf eines Bikes kommt es oft vor, dass sich der Kaufpreis von dem Neuwert unterscheidet. Wenn Sie den Neuwert absichern, haben Sie die Möglichkeit, genau dieses Bike oder das Folgemodell zu kaufen, ohne auf einen Rabatt oder Gebrauchtpreis zurückgreifen zu müssen. Falls Sie hingegen Ihr Bike mit den Kaufpreis absichern, erhalten Sie nur die Summe die Sie für das gebrauchte Bike bezahlt haben.

Wir empfehlen immer den Neuwert (Kaufpreis laut Händlerrechnung) abzusichern. WICHTIG: Bei gebrauchten Bikes wird neben dem privaten Kaufvertrag auch die Originalrechnung benötigt.

Damit der Versicherungsschutz für Ihr Bike gewährleistet ist, benötigen Sie ein eigenständiges und verkehrstüchtiges Schloss. Ein Zahlenschloss ist kein optimaler Diebstahlschutz und lässt sich leicht „aufknacken“. Die Versicherung kommt bei einem Diebstahl nicht auf. Verwenden Sie statt eines Zahlenschloss lieber ein Bügel-, Falt- oder Kettenschloss.

Damit der Versicherungsschutz unserer E-Bike-Versicherung gewährleistet ist, sollten Sie Ihr Bike in unserer Fahrradversicherung und in allen anderen Versicherungen mit einem eigenständigen Schloss, an einen festen passenden Gegenstand wie z. B. eine Laterne, Verkehrsschild oder einen Baum anschließen. Wenn Sie Ihr Bike Zuhause in einer Garage oder in einem Keller abstellen, diese/r jedoch nicht geschlossen ist oder von fremden Menschen mitbenutzt wird, müssen Sie Ihr Bike ebenso an einen festen Gegenstand anschließen. 
Außer bei unserer E-Bikeschutz Premium-Versicherung, hier reicht es als Versicherungsschutz aus, wenn Sie Ihr Bike mit mehreren Bikes zusammenschließen.

Bikes mit Carbonrahmen sind grundsätzlich versicherbar, jedoch übernimmt nicht jede Versicherung, bei einem Schadensfall, die Erstattung des Carbonrahmenbruchs. Aber auch hier haben wir eine Lösung für Sie.

Pedelecs sind Bikes die den Fahrer beim Treten der Pedale mit einem kleinen Elektromotor unterstützen. Der Motor schaltet sich erst zu, wenn die Pedale getreten werden. Die Tretunterstützung schaltet bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h ab.

S-Pedelecs sind Bikes die ebenso wie das Pedelec einen Elektromotor zur Tretunterstützung haben, jedoch wird hier bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützt. Das S-Pedelec ist rechtlich gesehen ein Kleinkraftrad, daher besteht eine Helm-, Führerschein-, und auch Versicherungspflicht, wie zum Beispiel unsere S-Pedelec-Versicherung.

Der weitere Ablauf & die Dokumentenverwaltung

Wenn Sie sich für ein passendes Konzept entschieden haben, können Sie uns auf verschiedene Wege kontaktieren.

Telefonanruf:
Wir sind von Montag bis Freitag ab 9 Uhr bis 17 Uhr unter 072549583172 erreichbar. Rufen Sie uns gerne an, dann nehmen wir Ihre Angaben auf. Es wird keine Unterschrift benötigt.

Per E-Mail / Fax:
In unserer Angebots-E-Mail haben wir Ihnen einen Deckungsauftrag beigefügt. Diesen dürfen Sie uns gerne ausgefüllt per E-Mail an info@e-bikeschutz.de oder per Fax unter folgender Nummer 07254 – 9583173 zukommen lassen.

Online beantragen:
Gerne dürfen Sie auch auf unserer Internetseite einen Deckungsauftrag ausfüllen und absenden. Auch hier benötigen wir keine Unterschrift.

Per WhatsApp:
Senden Sie uns den ausgefüllten Deckungsauftrag per WhatsApp unter 01512 – 4509986 zu.

Neben den persönlichen Daten, benötigen Sie den Kaufpreis Ihres Bikes, die Marke des Bikes, den Typ des Bikes, das Kaufdatum, die Rahmennummer, das Rahmenmaterial sowie Marke und Typ Ihres Fahrradschlosses (Achtung: kein Zahlenschloss!)

Je nach Versicherer besteht Schutz bereits am Antragstag, spätestens am Folgetag.

Sobald der Deckungsauftrag bei uns eingegangen ist, bekommen Sie von uns eine Deckungsbestätigung per Mail. Den Versicherungsschein erhalten Sie in den nächsten 8 bis 10 Tagen direkt vom Versicherer per Post.

Vorgehensweise bei einem Schaden- & Reparaturfall

Telefonisch dürfen Sie uns von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr unter 07254 – 9583172 anrufen, gerne helfen wir Ihnen im Schadensfall weiter.

Bei einem Schaden- oder Reparaturfall kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail. Wir lassen Ihnen eine Schadenanzeige und die Information über die notwendigen Unterlagen zukommen. Die benötigten Unterlagen lassen Sie uns dann einfach auch wieder über WhatsApp oder E-Mail zukommen.

Folgende Informationen müssen Sie bereitstellen:
– eine vollständig ausgefüllte Schadenanzeige (diese erhalten Sie von uns per E-Mail)
– Anschaffungsrechnung des Bikes mit Foto vom Bike (und erkennbarer Rahmennummer)
– einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Reparaturkosten oder Reparatur-Rechnung, falls die Reparatur bereits erfolgt ist (bei Akkuschäden auch das Diagnoseprotokoll)
– Fotos (auf denen die Beschädigung deutlich zu erkennen sind)
– Kopie der Anzeige bei der Polizei (bei Vandalismus oder Diebstahl)

Falls Sie die Rechnung bereits bezahlt haben, erhalten Sie den Auszahlungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen. Sie können eine Erstattung jedoch auch direkt an den Fahrradhändler (Werkstatt) veranlassen, hierfür benötigen wir dann eine kurze schriftliche Information.

Wird ein Dritter beim Unfall verletzt oder geschädigt, übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung die Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldzahlung.
Bei eigenen Verletzungen bzw. Folgeschäden durch einen Bike-Unfall greift Ihre Unfallversicherung.
Den Schaden an Ihrem Bike übernimmt die Vollkasko.

Kündigung und Vertragslaufzeit

Sobald Sie Ihr Bike verkaufen, kann der Vertrag sofort aufgehoben werden. Als Nachweis über den Verkauf dient der private Kaufvertrag, welchen Sie uns gerne einfach per Mail oder WhatsApp zukommen lassen können.

Wenn der Käufer Ihres Bikes den Rundumschutz gerne fortführen möchte, können Sie uns dies kurz per Mail oder WhatsApp mitteilen. Zur Übertragung benötigen wir lediglich die persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) des Käufers und bestenfalls eine Email-Adresse oder Telefonnummer.

Sie können den Vertrag immer mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablaufdatum kündigen.

Wir konnten nicht alle Ihre Fragen beantworten? Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns direkt an. Wir helfen gerne weiter.

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