Seit einiger Zeit gibt es die „THG Quote“ (Treibhausgas-Quote als Belohnung für die Reduktion von CO₂-Ausstoß) für Elektrofahrzeuge. Die Meisten sichern sich diese belohnende THG-Prämie für ihre Elektroautos. Doch seit neuestem kann man dieses Geld auch für amtlich zugelassene Kleinkrafträder bis 45km/h erhalten.
Hierzu ist eine „freiwillige L1e-Zulassung“ Ihres S-Pedelecs bei der Zulassungsstelle notwendig. Dadurch wird Ihr S-Pedelec von einem tretunterstützten Bike zu einem Leichtkraftrad. Das bisherige Moped-Kennzeichen (130 x 101 mm) verliert die Gültigkeit und Sie erhalten ein normales Leichtkraftrad-Kennzeichen (180 x 200 mm).
Für diese Zulassung benötigen Sie neben dem COC-Dokument (oder TÜV-Gutachten) auch eine eVB-Nummer. Diese erhalten Sie über uns. Wir wickeln auch die Beantragung der Haftpflichtversicherung für Sie ab.
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