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THG Quote für S-Pedelecs - was ist das?

Seit einiger Zeit gibt es die „THG Quote“ (Treibhausgas-Quote als Belohnung für die Reduktion von CO₂-Ausstoß) für Elektrofahrzeuge. Die Meisten sichern sich diese belohnende THG-Prämie für ihre Elektroautos. Doch seit neuestem kann man dieses Geld auch für amtlich zugelassene Kleinkrafträder bis 45km/h erhalten.

Hierzu ist eine „freiwillige L1e-Zulassung“ Ihres S-Pedelecs bei der Zulassungsstelle notwendig. Dadurch wird Ihr S-Pedelec von einem tretunterstützten Bike zu einem Leichtkraftrad. Das bisherige Moped-Kennzeichen (130 x 101 mm) verliert die Gültigkeit und Sie erhalten ein normales Leichtkraftrad-Kennzeichen (180 x 200 mm).

Für diese Zulassung benötigen Sie neben dem COC-Dokument (oder TÜV-Gutachten) auch eine eVB-Nummer.

Hier kommen wir ins Spiel!
Wir sind Ihr Partner bei der THG-Zertifizierung und bieten Ihnen mit unserem Komplettpaket den Rundumservice aus einer Hand an:

- die eVB-Nummer (für die Haftpflichtversicherung, wahlweise mit Teilkasko/Vollkasko) und
- die Auszahlung der THG-Prämie in Höhe von 300€ / Jahr

Wir unterstützen Sie auch beim Kontakt mit den Behörden.

Kurz zusammengefasst:

Schritt 1: TÜV Gutachten beim TÜV einholen (falls kein COC-Dokument vorliegt)
Schritt 2: eVB-Nummer anfordern
Schritt 3: S-Pedelec auf der Zulassungsstelle anmelden
Schritt 4: Fahrzeugschein (erhalten Sie bei der Anmeldung) an uns senden

Geschafft! Das war es auch schon - nun ist Ihr S-Pedelec angemeldet, die Haftpflichtversicherung (der Jahresbeitrag hierzu variiert je nach Alter, Führerscheindauer, PLZ-Einstufung, daher kann an dieser Stelle kein Pauschalbeitrag stehen) ist aktiv und Sie erhalten jährlich die THG Prämie von 300€.


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Videomaterial rund um die THG Quote für S-Pedelecs


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